Marktordnung

AGB und Teilnahmebedingungen für die botanika-hamm

§ 1 Vertragspartner
Veranstalter ist die
Krystian Kalinowski und Frank Bonk GbR. mit Sitz
Freie Scholle 39 in
44339 Dortmund,
nachstehend als “Veranstalter” bezeichnet.Mit der Begleichung der Rechnung für die reservierte
Standfläche wird ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen. Der Vertragspartner wird im
Folgenden als „Aussteller“ bezeichnet.

§ 2 Anmeldung
Die Reservierung einer Standfläche kann über die Homepage, telefonisch, postalisch oder auf der
Veranstaltung persönlich erfolgen. Der Veranstalter sendet dem Aussteller gemäß seiner
Reservierung die Rechnung zu.
Eine Anmeldung durch minderjährige Aussteller (unter 18 Jahren) ist nicht möglich. Das Verkaufen
und Anbieten von Waren von minderjährigen Ausstellern ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung
und Kenntnis der Erziehungsberechtigten gestattet.

§ 2.1 Reservierungen
Eine Reservierung kann jederzeit vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder
widerrufen werden.

§ 2.2 Mietmöbel
Der Aussteller kann bei dem Veranstalter kostenpflichtig funktionsfähige Mietmöbel buchen. Diese
können in Größe, Qualität und Beschaffenheit unterschiedlich sein und weisen Gebrauchsspuren
auf. Die Materialien entsprechen nicht immer den angegeben Standartabmessungen.

§ 2.2.1 Mängel
Alle Mängel oder Schäden an gemieteten Möbeln muss der Aussteller sofort beim Veranstalter
anzeigen. Der Aussteller hat für alle von Ihm verursachte Schäden an den gemieteten Möbeln
aufzukommen.

§ 3 Zahlung
Der zu zahlende Betrag für die Standmiete und Mietmöbel muss innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Bei der Überweisung sind
folgende Angabe anzugeben: Name des Ausstellers (wenn abweichend), Kundennummer und
Rechnungsnummer an das in der Bestätigung/Rechnung angegebene Konto.

§ 3.1 Preise
Die Preise sind der jeweiligen Anmeldung zu entnehmen. Der Aussteller hat die in der
Bestätigung/Rechnung inklusive MwSt. angegebenen Preise zu entrichten.

§ 4 Platzvergabe
Der Aussteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Auch wenn dieser vorher
abgesprochen war, kann in Ausnahmefällen ein anderer Platz zugewiesen werden. Der Veranstalter
versucht, auf geäußerte Platzierungswünsche Rücksicht zu nehmen, allerdings verpflichtet er sich
nicht, diese umzusetzen.

§ 4.1 Standgröße
Der Veranstalter vergibt Stände in unterschiedlichen Größen, eine Garantie und daraus resultierende
Schadensersatzansprüche kann der Aussteller nicht geltend machen. Die eingezeichneten Flächen
sind vom Aussteller immer zwingend einzuhalten.

§ 4.2 Gänge, Lauf- und Fluchtwege
Hierzu wird im Speziellen darauf hingewiesen, dass die eingezeichneten Standflächen auf keinen
Fall überschritten werden dürfen sowie auf das Freihalten von Fluchtwegen und Notausgängen zu
achten ist. Alle Laufwege sind zugleich Fluchtwege und somit jederzeit frei zu halten!

§ 5 Aufbau-, Abbau- und Öffnungszeiten
Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der festgesetzten Marktzeit geöffnet zu halten.
Bei vorzeitigem Abbau oder Schließung des Verkaufsstandes ohne ausdrückliche Genehmigung
durch den Veranstalter wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 oder 50 Euro erhoben und die
gezahlte Kaution wird einbehalten. Der Aussteller hat ebenso die Veranstaltungszeiten einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung hat der Aussteller gegebenenfalls entstandene Mehrkosten zu bezahlen.

§ 5.1 Weitervergabe
Die Standfläche wird für den Aussteller bis 15 Minuten vor Ende der Aufbauzeit freigehalten. Wenn
der Standplatz bis dahin nicht klar erkennbar in Anspruch genommen wird, kann der Platz durch
den Veranstalter aus veranstaltungstechnischen Gründen weiter vergeben werden. Einen Anspruch
auf die Zuweisung eines alternativen Platzes gibt es nicht.

§ 5.2 Be-, Endladenzonen und Parkplätze
Vor und nach der Marktzeit ist es den Ausstellern gestattet, zum Be- und Endladen direkt am
Gebäude zu halten und die Veranstaltungsflächen zu befahren. Sobald der Vorgang abgeschlossen
ist, müssen alle Fahrzeuge auf die dafür vorgesehenen Parkplätze umgestellt werden. Es wird darauf
hingewiesen, die Verbotsschilder (Halte-, Parkverbot und Rettungszufahrten) zu beachten und
genug Platz an den Türen zu lassen. Feuerwehrzufahrten, Flucht- und Rettungswege sind immer
freizu halten! Bei Zuwiderhandlung droht das Abschleppen des Fahrzeuges Der Aussteller meldet
spätestens am Veranstaltungstag das/die amtlichen Kennzeichen des/der von ihm zur Anlieferung
genutzten Kfz.

§ 5.3 Transporthilfen
Die vom Aussteller genutzten Einkaufswagen der Firma Kaufland sind während der Marktzeit
zurück an die entsprechenden Lagerstätten zu bringen. Für den Abbau wird der Einlass von
Transporthilfen erst nach Ende der Marktzeit gewährt. Auch nach dem Abbau sind alle
Transporthilfen unaufgefordert an den Herkunftsort zurück zu bringen.

§ 6 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für die Verkaufsstände obliegt dem jeweiligen Aussteller.

§ 7 Informationsbeschaffung zu Gesetzen und Verordnungen
Es obliegt dem Aussteller, sich über alle Verordnungen und Gesetze, die im Zusammenhang mit der
jeweiligen Veranstaltung stehen, selbst zu informieren. Der Aussteller ist verpflichtet, an seinem
Stand für die Einhaltung jeglicher Verordnungen und Gesetze, wie z.B. das Washingtoner
Artenschutzabkommen (WA/CITES) und die Europäische Artenschutzverordnung (EG 338/97)
zu sorgen.

§ 8 Drittvermietung
Der Aussteller darf die gemietete Standfläche nicht an Dritte weitervermieten.

§ 9.1 Kosten durch Umsetzen und Abschleppen
Anfallende Kosten für das Umsetzen oder Abschleppen von Fahrrädern, KFZs oder LKWs werden
dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.

§ 9.2 Schäden
Für Schäden an Fahrzeugen durch andere Aussteller sowie Besuchern haftet der Veranstalter nicht.

§ 10 Reinigung
Der Aussteller ist verpflichtet, die gemietete Fläche sowie einen Meter vor seinem Stand und bis zur
Fläche seiner direkten Nachbarstände zu reinigen. Der entstandene Müll ist vom Aussteller
grundsätzlich selbst zu entsorgen. Bei Verstößen gegen diese Bedingung werden anfallende Kosten
in Rechnung gestellt.

§ 11 Ausfall, Verlegung und zeitliche Veränderung
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung jederzeit absagen, abbrechen, verkürzen oder verlegen.
Bei Verlegung oder Absage einer Veranstaltung werden die gezahlten Standgelder für den
Verlegungstermin bzw. einen Ersatztermin gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder
Schadensersatz für den Aussteller entsteht nicht. Bei Ausfall einer Veranstaltung wegen höherer
Gewalt wie z.B. Sturm wird kein Ersatz gewährt.

§ 12 Werbemaßnahmen
Mit Betreten des Geländes, dem Kauf einer Eintrittskarte oder der Anmeldung einer Standfläche
gestattet der Aussteller oder Besucher dem Veranstalter, dass Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen der
eigenen Person seitens des Veranstalters genutzt werden dürfen. Auf allen Veranstaltungen werden
regelmäßig Fotos, Film- und Tonaufnahmen generiert, welche in der Presse, auf der Homepage, in
sozialen Medien und für Werbezwecke auf Druckprodukten veröffentlicht werden. Besucher und
Aussteller sind hiermit ausdrücklich einverstanden, auch soweit ihre Rechte am eigenen Bild
betroffen sind.

§ 13 Haus- und Platzrecht
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu jeder Zeit der Veranstaltung, d.h.
auch vor und nach der Markt- oder Veranstaltungszeit, das volle Haus- und Platzrecht aus. Den
Anweisungen des Hallenbetreibers, Veranstalters und deren Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei
Nichtfolgeleistung der Anweisungen durch den Aussteller kann der Veranstalter oder seine
Beauftragten den Stand des Ausstellers mit sofortiger Wirkung schließen lassen und ggf. ein
Hausverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz für den Aussteller
entsteht nicht.

§ 13.1 Beschädigungen des Gebäudes
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Bekleben oder Nageln der Hallenwände
und Mietmaterials untersagt ist. Entstandene Schäden werden dem Aussteller in voller Höhe
berechnet.

§ 13.2 Rauchverbot
In allen Räumen der Zentralhallen GmbH herrscht absolutes Rauchverbot. Aussteller und Besucher
können die zum Rauchen ausgewiesenen, außen liegenden Flächen nutzen. Das Verbot gilt
insbesondere auch für sogenannte „Verdampfer“, weil der intensive Dampf von E-Zigaretten die
Brandmeldeanlage auslösen kann. Bei Verstößen droht ein sofortiger Platzverweis!

§ 13.3 Haustiere
Das mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich gestattet, wenn diese stubenrein sind, an einer
Leine oder in einem dafür vorgesehenen Transportbehälter mitgeführt und alle rechtlichen
Vorraussetzungen (Maulkorb, Impfungen etc.) erfüllt werden.

§ 13.4 Werbung
Das Verteilen von Werbung jeglicher Art auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur nach
Absprache und durch vorherige schriftliche Erlaubnis des Veranstalters zulässig.

§ 14 Schäden
Für alle Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten durch den Aussteller oder seinen Beauftragten
entstehen, haftet der Aussteller in voller Höhe und ist dem Veranstalter gegenüber zu vollem
Schadenersatz verpflichtet. Der oder die Betreiber des jeweiligen Verkaufsstandes haften als
Gesamtschuldner.

§ 14 .1
Die Haftung des Veranstalters für die von dem Mieter eingebrachten Gegenstände oder Personenund
Sachschäden wird, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen und auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt, wobei dem Mieter der Nachweis des Verschuldens auferlegt wird.
Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung von Veranstaltungshallen bzw. des jeweiligen
Verkaufsstandes des Mieters. Es ist somit jegliche Haftung ausgeschlossen.
Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie
das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche
Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

§ 15 Besonderheiten der Halle
Der Aussteller ist hiermit darauf hingewiesen, dass das Gebäude der Zentralhallen GmbH
ursprünglich zur Durchführung landwirtschaftlicher Veranstaltungen geplant ist. Diese
Veranstaltungen werden immer noch regelmäßig durchgeführt und bringen gewisse Besonderheiten
mit sich, z.B. Gerüche, nicht ebenerdige Böden etc.

§ 16 Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich
einverstanden, dass die Firmen-/personenbezogene Daten für die Durchführung und Abwicklung
dieses Vertragsverhältnisses unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung speichert, verarbeitet,
nutzt und ggf. zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben an von ihr beauftragte Dritte weiterleitet.
Selbstverständlich haben Sie gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO die Möglichkeit, Ihre uns einmal erteilte
Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen. Für Fragen zum Thema
Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte Christian Klein zur Verfügung.

§ 17 Sonstiges
Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu schieben. Das
Befahren des Geländes mit Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen ist während der
Veranstaltungszeit nicht gestattet.

§18 Anerkennung der Marktordnung
Mit der Anmeldung sowie dem Bezug einer Standfläche auf einer Veranstaltung des Veranstalters
erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen in vollem Umfang an und verpflichtet sich zur
uneingeschränkten Einhaltung derselben. Bei Verstößen gegen eine oder mehrere der
Teilnahmebedingungen durch den Aussteller ist der Aussteller gegenüber dem Veranstalter zu
vollem Schadenersatz bzw. zur Zahlung der angegebenen Vertragsstrafe verpflichtet.

§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so hat dies
keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame oder die
unwirksamen Bedingungen sind durch rechtlich wirksame Bedingungen zu ersetzen, deren Inhalt
dem Sinn der unwirksamen in höchstem Maße entspricht.

§ 20 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Dortmund und wird auch für den Fall
vereinbart, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff ZPO) geltend gemacht werden.